AGB

Peters Hüpfburg

Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen für Angebot, Lieferung und Leistungen vom Unternehmen "peters-hüpfburg", Geschäftsführer, Danny Peters In der Feldmark 5 B, 14476 Potsdam, (nachfolgend Vermieter genannt) gelten ausschließlich die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Angebot und Vertragsabschluss

Mit Absenden einer Anfrage über das Kontaktformular geben Sie eine unverbindliche Anfrage ab. Ein Vertrag kommt mit Erhalt der Mietbedingungen (Post/Email) zustande und wird vom Mieter bei Vertragsabschluss anerkannt. Es können auch telefonische Bestellungen erfolgen. Angebote des Vermieters sind freibleibend und verpflichten diesen nicht zur Ausführung. Mündliche Nebenabreden sind nicht gültig.

Preise

Rechnungsbetrag netto ohne MwSt. da Kleinunternehmerregelung

Zahlung und Kaution

Bezahlt werden kann in Bar bei Abholung/Anlieferung (bei kurzfristigen Bestellungen) und per Überweisung oder PayPal spätestens 10 Tage nach Erhalt der Rechnung. Die vereinbarte Kaution wird in Bar oder per Überweisung hinterlegt.

Eigentumsvorbehalt

Die gemieteten Gegenstände bleiben auch nach Bezahlung Eigentum des Vermieters. Der Mieter bekommt nur ein Nutzungsrecht für den im Vertrag festgelegten Zeitraum. Das Widerrufsrecht lt. BGB findet keine Anwendung, da es sich nicht um Warenverkauf im Fernabsatz handelt, sondern um auf die speziellen Bedürfnisse des Mieters erstellte Angebote und Leistungen. Die Mietsachen dürfen vom Mieter nicht weitervermietet oder sonst an Dritte überlassen werden. Es sei denn, dies wurde bei Vertragsschluss vereinbart. Der Mieter haftet für die kompletten, angemieteten Gegenstände in Bezug auf Feuer und Wasserschäden, mutwillige Beschädigung, Vandalismus, Fehlbedienung und Diebstahl. Die entliehenen Gegenstände sind nicht versichert.

Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung für Sach- und Personenschäden.

Regelung bei Anlieferungen

Selbstabholung /Rückgabe in Potsdam.
Eine Selbstabholung der Hüpfburgen ist am Vorabend / Morgen des Miettages in Potsdam möglich und bedarf der vorherigen Absprache. (mit dem Vermieter)

  • Adresse für Abholung & Rückgabe:
  • Danny Peters
  • In der Feldmark 5 B
  • 14476 Potsdam

Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich die Hüpfburgen durch geeignete, Erwachsene Personen während des gesamten Betriebes zu beaufsichtigen. Bei der Vermietung von Mietobjekten übernimmt der Mieter die allgemeine Verkehrssicherungspflicht und hat für eine ständige Beaufsichtigung durch eine erwachsene Person, die das 18. Lebensjahr erreicht hat, zu sorgen. Bei Regen müssen die Mietobjekte sofort vom Stromkreis getrennt und abgedeckt werden. Ebenso ist der Betrieb der Hüpfburgen bei starkem Wind oder Sturm sofort einzustellen.

Bei Hüpfburgen die Nass zurückgegeben werden, wird eine angemessene Trocknungsgebühr / Reinigungsgebühr in Rechnung gestellt.

Haftung

Der Mieter übernimmt die volle Haftung für alle Personen- und Sachschäden, die mit dem Gebrauch der Mietgegenstände entstehen können. Siehe hierzu Rechtsprechung LG Köln v.18 Februar 2003, Az: 3 O 271/00

Wird der Mietgegenstand oder Teile davon während der Mietzeit beschädigt oder verschmutzt, so hat der Mieter dies dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.

Bei Diebstahl, Unterschlagung oder Beschädigung haftet der Mieter dem Vermieter für die Instandsetzung und Wiederbeschaffung die durch den Verlust entstehen können.

Der Vermieter übergibt die Mietgegenstände nach bestem Wissen in einsatzbereitem Zustand. Sollte sich ein Funktionsmangel herausstellen und für Ausfälle oder Folgeschäden, die durch Nichtstattfinden der Veranstaltung (auch Schlechtwetter) entstehen, übernimmt der Vermieter hierfür keine Haftung und Schadenersatz. Die Nutzung der gemieteten Gegenstände erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.

Nutzungsbedingung

Die Hüpfburgen sind nach DIN EN 14960 für öffentliche oder gewerbliche Veranstaltungen zugelassen (Schulen, Kindergärten, Tag der offenen Tür, Firmenfeiern).

Die Mietobjekte dürfen nur unter Aufsicht und/oder einer vom Mieter autorisierten, volljährigen Person betrieben und genutzt werden. Betreiben und nutzen Sie die Mietobjekte in sicherer Entfernung von Wasser, Feuer, Wänden und anderen Gegenständen auf freiem Gelände. Achten Sie darauf, dass Alter und Größe der Kinder, die gleichzeitig auf der Hüpfburg spielen, vergleichbar sind. Die Aufsichtsperson hat darauf zu achten, dass die Warnhinweise der Hüpfburg eingehalten werden. Dies gilt insbesondere für die Einhaltung des zulässigen Gesamtgewichts. Die Aufsichtsperson sollte früh eingreifen, wenn einzelne Kinder durch ihr Verhalten andere Kinder insbesondere kleinere gefährden. Speisen und Getränke sind auf der Hüpfburg verboten. Schuhe sind ebenfalls auf der Hüpfburg verboten. Hosen- und Jackentaschen sollten kontrolliert werden, damit keine spitzen oder scharfen Gegenstände wie Stifte oder Haarspangen zu Verletzungen fuhren können. Halsketten, Ringe, Brillen, Gürtelschnallen oder ähnliche Dinge müssen vor der Benutzung der Hüpfburg abgelegt werden.

Die Wände dürfen nicht zum Klettern oder als Sprungwand benutzt werden. Achten Sie darauf, dass Kinder nicht mit dem Gebläse spielen oder Gegenstände hineinstecken. Dies gilt auch für die Stromverbindung der Gebläse. Das bekleben oder beschriften der Mietobjekte ist strengstens verboten und kann zusätzliche Kosten für den Mieter verursachen.

Mietbedingungen

Die gemieteten Gegenstände bleiben unveräußerliches Eigentum von "peters-hüpfburg". Der Mieter hat die Mietsachen in einwandfreiem Zustand übernommen. Eventuelle Schäden sind in der Mängelliste aufzuführen. Später vorgebrachte Einwendungen, Schäden seien schon vor Übergabe vorhanden gewesen, können nicht anerkannt werden, wenn diese nicht in der Mängelliste aufgeführt sind. Der Mieter verpflichtet sich, mit den Mietgegenständen pfleglich und sorgfältig umzugehen und vor Beschädigung zu schützen. Bei Beschädigungen werden Reparaturkosten oder Neulieferung dem Mieter in Rechnung gestellt.

Der Mieter stellt einen Stromanschluss mit 220V (normale Steckdose) zur Verfügung und übernimmt die Stromkosten. Der Vermieter stellt eine Schutzkontakt-Verlängerung (20m) oder Kabeltrommel (25m) zur Verfügung.

Stornierung des Mietvertrages

Die Stornierung muss per Email erfolgen und bringt folgende Kosten für den Mieter:

  • 40 Tage vor Miettermin 30% der Mietgesamtkosten
  • 20 Tage vor Miettermin 60% der Mietgesamtkosten
  • 10 Tage vor Mietbeginn 80% der Mietgesamtkosten
  • 3 Tage vor Mietbeginn 100% der Mietgesamtkosten

Ausgeschlossen davon ist die Schlechtwettergarantie, wobei eine Nutzung am Miettermin nicht möglich ist.

Reinigung und Trocknung

Alle Mietgeräte müssen gereinigt (besenrein) zurückgegeben werden. Es dürfen keine scharfen chemischen Reiniger zur Reinigung verwendet werden. Sollten die Mietobjekte verschmutzt, nass oder mit Kleberresten wiedergebracht werden, entstehen dem Mieter zusätzliche Kosten die dem Aufwand entsprechend berechnet werden.

Ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten mit natürlichen, juristischen & Kaufleuten ist Potsdam.